Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zeltsysteme Göbel

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Zeltsysteme Göbel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben uns, sofern von der bestellten Qualität und Funktionalität nicht abgewichen wird, vorbehalten und sind kein Grund für Reklamationen. Bestellungen sind verbindlich, wenn Sie eine Auftragsbestätigung von uns erhalten und unterschrieben haben. Diese wird Ihnen per Email oder auf dem Postweg unmittelbar nach Bestellung zugesendet. Nach dem die Auftragsbestätigung unterschrieben zurück geschickt wurde und die Bezahlung eingegangen ist, beginnt die Produktion. Für den Fall, dass ein Produkt nicht in ausreichender Menge vorrätig ist, behalten wir uns das Recht einer Teillieferung vor.

2. Liefer- und Leistungsbedingungen, Produkte
Sollte ein Artikel nach Auftragserteilung wider Erwarten nicht lieferbar sein, werden wir Sie als Kunden umgehend informieren. Eventuelle Zahlungen werden ggf. erstattet. Die Lieferzeit ist abhängig vom Auftragsbestand und vom Produktionsablauf. Die angegebenen Lieferzeiten entsprechen dem Stand der Auftragsbestätigung und können sich durch Abläufe in der Produktion ändern. Die Lieferzeiten verstehen sich grundsätzlich ohne die Transportzeit. Die Transportzeit ist abhängig von der Spedition und liegt nicht in unserer Verantwortung.
Die Hersteller  entwickeln ständig ihre Produktpaletten. Deshalb behält sich das Unternehmen das Recht vor, die beliebigen Teile der technischen Spezifikation der einzelnen Produkte zu ändern, ohne darüber die Kunden zu informieren. Alle Maße und Gewichte sind nur Richtwerte. Für etwaige Abweichungen trägt Zeltsysteme Göbel keine Verantwortung.

3. Preise
Wir behalten uns das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Irrtümer können zur Änderung von Preisen führen. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Änderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort per Vorkasse, ohne jeden Abzug fällig. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt Mahngebühren, sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Eine Produktion, sowie Auslieferung findet erst nach vollständigem Erhalt des geschuldeten Betrags statt.

5. Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden
Die Produkte werden speziell nach Kundenspezifikation produziert und konfiguriert.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.
Soweit die Produktion nach Kundenspezifikation (z. B. die individuelle Bedruckung, Farbauswahl, Wahl der Größe usw.) erfolgt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

6. Auftragsbestätigung
Mit der Unterschrift auf der Auftragsbestätigung und dem Entwurf, bestätigt der Auftraggeber eine amtliche kostenpflichtige Bestellung der Ware, sowie wird dadurch die AGB und Garantiebedingungen akzeptiert.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.

8. Druckdaten, Prüfungspflicht
Der Hersteller führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Produktinformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Zeltsysteme Göbel sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und in der vom ihm gewünschten Art sind.
Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Besteller. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden - soweit technisch möglich - auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern jedoch Fehler durch die entsprechende Konvertierung der Daten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dieser erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
Die Bildschirmfarben sind nicht gleich zusetzen mit den Stofffarben der Produkte.
Abweichungen sind möglich.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, insbesondere der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Druckdaten ist. Der Auftraggeber haftet ausschließlich allein, wenn er gegen derartige Nutzungsrechte verstößt oder durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere deren Urheber-, Marken- sowie Patentrechte oder darauf basierende Nutzungsrechte verletzt werden. Bei einer hierauf basierenden Inanspruchnahme von Zeltsysteme Göbel durch Dritte, stellt der Auftraggeber das Unternehmen Zeltsysteme Göbel von all diesen Ansprüchen frei.

10. Aufstellen von Fliegenden Bauten
Für Deutschland gelten besondere rechtliche Vorschriften (Fliegende Bauten FlBauR) die für geschlossene Zelte ab einer bestimmten Höhe und überdachten Fläche (Projektionsfläche) eine Genehmigung mit Prüfbuch verlangen, sowie eine Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahme eines Sachverständigen. Ein Prüfbuch ist nicht angelegt. Für diese Genehmigung ist allein der Auftraggeber verantwortlich und kann diese bei dem zuständigen Landesbauamt/TÜV beantragen.
Für Fliegende Bauten gelten besondere rechtliche, statische und konstruktive Anforderungen, die für Deutschland in der „Richtlinie Fliegende Bauten“ (FlBauR) und in den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer festgeschrieben sind.
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